Personalkosten sind ein großer Bestandteil der betrieblichen Kosten. Eine optimale Gestaltung der Vergütungsformen z.B. durch die Gewährung steuerfreier oder wenig stark belasteter Nebenleistungen fördert die Motivation und Bindung der Mitarbeiter und führt oftmals auch zu besseren und nachhaltigen Geschäftsergebnissen für das Unternehmen.
Nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten und gewähren ihren Mitarbeitern deshalb neben dem traditionellen Barlohn zusätzliche Vergütungsbestandteile in Form von geldwerten Vorteilen oder Sachbezügen.
Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung einiger lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier oder -begünstigter Zusatzleistungen:
- Gesundheitsförderung: bestimmte Leistungen bis zu einem Freibetrag von 500 Euro jährlich je Arbeitnehmer. Begünstigt werden u.a. Bewegungskurse, Stressabbauprogramme oder auch Ernährungsberatung (keine allgemeine Mitgliedschaft im Fitnessstudio).
- Erholungsbeihilfen: zur Erholung (Urlaub) des Mitarbeiters in Höhe von max. 156 Euro für den einzelnen Arbeitnehmer, 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind. Erholungsbeihilfen müssen mit 25% pauschal versteuert werden, sind allerdings sozialversicherungsbefreit.
- Sehhilfe: (Notwendigkeit ist durch Augenuntersuchung nachzuweisen) angemessene Kosten können steuerfrei erstattet werden.
- Kinderbetreuungskosten: für Betriebskindergärten oder die Übernahme von Kindergartenkosten in voller Höhe.
- Erstattung von Fahrtkostenzuschüssen: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese können mit 15% pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden und sind dann sozialversicherungsbefreit.
- Warengutscheine: z.B. Waren- oder Tankgutscheine monatlich bis max. 44 Euro (inkl. Gebühren). Eine Barauszahlung muss jedoch ausgeschlossen sein.
- Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte: wie Laptop, Tablet, Smartphone.
- Aufmerksamkeiten: aufgrund eines persönlichen Anlasses, z.B. Geburtstag oder Jubiläum. Ein Geschenk in Höhe von max. 60 Euro.
- Belohnungsessen: anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes in Höhe von max. 60 Euro.
Die vorangegangene Auflistung ist bei Weitem nicht abschließend und es bedarf im Regelfall einer Einzelbetrachtung.
Über die Umsetzung dieser und vieler weiterer Möglichkeiten beraten wir Sie gerne. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
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