Änderung der Insolvenzantragspflicht - ACCONSIS informiert!

Mit Einführung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) und nachfolgenden Änderungen ist die Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.01.2021 ausgesetzt.

Mit Einführung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) und nachfolgenden Änderungen ist die Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.01.2021 ausgesetzt.

Mit Beschluss vom 19.01.2021 wird diese Aussetzung wiederum bis zum 30.04.2021 verlängert. Dies gilt allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. 

  • Unter welchen Voraussetzungen wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt?
  • Wann liegt Zahlungsunfähigkeit und wann Überschuldung vor?
  • Was ist zu beachten, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen?

Die Experten von ACCONSIS haben alle wichtigen Änderungen für Sie zusammengefasst: