Änderung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021

Zum Jahreswechsel treten wieder die Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent bzw. 19 Prozent in Kraft.

Ihr Bundesverband hat dies zum Anlass genommen, die „Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen“ zu aktualisieren. Die Änderungen gegenüber der Vorversion sind in roter Schrift kenntlich gemacht, damit diese leichter identifiziert werden können.

Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich für die Entfristung der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie aus sowie auch für die Einbeziehung der Getränke. Begründet wird dies neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie auch mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber den europäischen Nachbarländern.

Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in der Entfristung der Regelung zum reduzierten Umsatzsteuersatz einen Weg, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders betroffene Gastronomiebranche ohne großen Verwaltungsaufwand nachhaltig zu unterstützen.

Im Ergebnis bittet die Wirtschaftsministerkonferenz das Bundeswirtschaftsministerium, sich innerhalb der Bundesregierung für diesen Vorschlag einzusetzen und in der Frühjahrssitzung der Wirtschaftsministerkonferenz zu berichten.