ACCONSIS rät, diese nicht zurückzuzahlende Überbrückungshilfe zu beantragen und zu nutzen.
- Wer kann den Zuschuss bekommen?
- Welche Kosten werden bezuschusst?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Überbrückungshilfe Corona ist nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: > Überbrückungshilfe Corona
Herr Klaus Nützl, Experte für das Thema „Überbrückungshilfe Corona“ bei der ACCONSIS unterstützen Sie gerne.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen.
ACCONSIS Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
k.nuetzl@acconsis.de