Antragsfrist für „Überbrückungshilfe Corona“ – ACCONSIS informiert!

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe Corona ist seit dem 8. Juli beim Wirtschaftsministerium Bayern möglich. Die Antragsfrist endet bereits am 30.09.2020.


ACCONSIS rät, diese nicht zurückzuzahlende Überbrückungshilfe zu beantragen und zu nutzen.

  • Wer kann den Zuschuss bekommen?
  • Welche Kosten werden bezuschusst?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Überbrückungshilfe Corona ist nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu beantragen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: > Überbrückungshilfe Corona


Herr Klaus Nützl, Experte für das Thema „Überbrückungshilfe Corona“ bei der ACCONSIS unterstützen Sie gerne.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen.

ACCONSIS Service-Telefon
+ 49 89 547143
oder per E-Mail
k.nuetzl@acconsis.de