Arbeitszeitflexibilisierung und Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobs

CDU-Parteitag fasst wichtige Beschlüsse für das Gastgewerbe

1. Arbeitszeitflexibilisierung

Auf Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und der Jungen Union haben die Delegierten am 22. November mehrheitlich beschlossen, dass die täglichen Arbeitszeitgrenzen durch eine flexible Wochenarbeitszeit ersetzt werden sollen. Die Regelung soll sowohl für tarifgebundene als auch für tarifungebundene Unternehmen gelten.

Dazu erklärte MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten in einer modernen, digitalen Arbeitswelt nicht mehr zeitgemäß. Arbeitnehmer wollen heute viel flexibler arbeiten als früher und unsere Unternehmen wünschen sich mehr Freiräume.“ Deshalb sei es erforderlich, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren und dabei die Spielräume des EU-Rechts zu nutzen. Der Antrag entspricht der Mittelstandsstrategie von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), in der er sich auch in erfreulicher Klarheit für eine wöchentliche statt einer täglichen Höchtsarbeitszeit ausgesprochen hat.

2. Heraufsetzung der Verdienstgrenze für Minijobber

Ebenso haben die Delegierten des CDU-Parteitages beschlossen, dass die Verdienstgrenze für Minijobber von derzeit 450 Euro auf 550 Euro heraufgesetzt werden soll. Zudem soll die Verdienstgrenze in einem 5-Jahres-Rhythmus auf Anpassungsbedarf überprüft werden.

Es ist erfreulich, dass sich die CDU-Delegierten auf ihrem Parteitag so klar zu diesen wichtigen DEHOGA-Forderungen positioniert haben. Zweifelsohne auch ein Ergebnis unserer intensiven Überzeugungsarbeit. Ob und wann die CDU/CSU die Gelegenheit bekommt, in den Gesprächen mit ihrem Koalitionspartner SPD diese für den Mittelstand so wichtigen Themen durchzusetzen, wird sich frühestens nach dem SPD-Parteitag am 06. bis 08. Dezember entscheiden.