Das Prämienverfahren der BGN erfreut sich großer Beliebtheit – so jedenfalls ist die aktuelle Auswertung mit deutlich steigenden Teilnehmerzahlen für die Prämienrunde 2016 zu interpretieren. Bundesweit haben im vergangenen Jahr über 3000 Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie eine Bar-Prämie erhalten. Sie alle haben für den Arbeitsschutz mehr getan, als es die gesetzlichen Vorgaben verlangen. Dafür werden die Betriebe von der BGN mit einer Prämie belohnt. Pro Mitarbeiter gibt es 25 Euro Prämie, mindestens jedoch sind es 100 Euro. Das macht das Verfahren auch für Kleinstbetriebe interessant.
In Bayern erhielten für das Jahr 2016 479 gastgewerbliche Betriebe eine Prämie. Sie alle haben den Fragebogen ausgefüllt, der verschiedene Arbeitsschutzmaßnahmen enthält. Er setzt sich aus einem Haupt- und einem Bonusblock zusammen. Im Hauptblock sind Maßnahmen aufgeführt, die prinzipiell jeder Betrieb unabhängig von seiner Größe durchführen kann. Sammelt ein Unternehmer hier 80% der maximalen Punktzahl, so erhält er eine Prämie. Schafft er das nicht, kann er dies durch Punkte im Bonus-Block kompensieren.
Mitmachen beim aktuell laufenden Prämienverfahren 2017 kann jeder Betrieb, der bei der BGN versichert ist. Einfach den Fragebogen entweder per E-Mail (praemienverfahren(at)bgn.de) oder per Telefon unter 0621-4456-3636 anfordern und schon kann es losgehen. Noch bis zum 31.12.2017 können Prämienpunkte gesammelt werden, um die erforderliche Punktzahl zu erreichen.
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,5 Millionen Menschen in über 400.000 Betrieben.