Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht auf den 28. Juni 2019 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, nach dem das aktuelle Recht an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden soll. Unsere Forderung zur Änderung der DSGVO haben wir über die CSU angestoßen. Mit der Änderung soll vor allem Bürokratie abgebaut werden, was unseren Betrieben mehr "Luft zum Atmen" lassen soll.
Damit werden kleinere Gastronomie- und Hotelbetriebe insbesondere dadurch entlastet, dass nun erst Betriebe ab 20 Mitarbeiter einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigen und nicht mehr schon ab 10 Mitarbeitern. Zu den 20 Mitarbeitern zählen diejenigen, die in der Regel ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.