Mehr Schatten als Licht
Der 177-Seiten umfassende Koalitionsvertrag vom 7. Februar und der verabredete Ressortzuschnitt haben in der deutschen Wirtschaft und auch in unserer Branche alles andere als Begeisterung ausgelöst. Keine Frage: Die Vorzeichen für die Verhandlungen zwischen den drei Wahlverlierern weckten schon nicht die größten Erwartungen. Erschwerend kamen die Hürde des Mitgliederentscheids der SPD und das Nachkarten nach dem SPD-Parteitag hinzu. Ganz zu schweigen von den Personaldebatten und Glaubwürdigkeitsfragen in der SPD. Kurzum: Kein leichtes Unterfangen für die Koalitionäre, Kompromisse zu finden. Aber die Alternativen, Minderheitsregierung oder Neuwahlen wollte auch keiner der verantwortlichen Koalitionäre eingehen. Und auch die SPD-Mitglieder haben sich nunmehr mit 66 Prozent für die Große Koalition ausgesprochen, so dass der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages nichts mehr im Wege steht.
Aus Sicht des DEHOGA beinhaltet der Koalitionsvertrag zahlreiche überflüssige neue Reglementierungen und Belastungen im Arbeitsrecht, sowie im Moment nicht einschätzbare Risiken durch zahlreiche vage formulierte Absichtserklärungen. Enttäuschend ist insbesondere, dass diesen neuen Reglementierungen und Belastungen im Arbeitsrecht nicht wenigstens mehr Flexibilität und Bürokratieabbau an anderer Stelle gegenübersteht.
Arbeitszeit
So vermissen wir insbesondere eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes, die es auch den kleinen und mittelständischen Betrieben erlaubt, von der Höchstarbeitszeit abzuweichen. Die verabredete Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz mit Experimentierräumen für tarifgebundene Unternehmen ist nur Betrieben mit Betriebsräten vorbehalten. Dies bedeutet, dass nahezu allen Betrieben unserer Branche dringend benötigte Flexibilität versagt wird.
Gastronomen, Caterer und Hoteliers dürfen versichert sein, dass der DEHOGA sich sehr engagiert in dieses Gesetzgebungsverfahren einbringen wird, um für alle Betriebe eine flexiblere Höchstarbeitszeit zu erreichen. Denn insbesondere zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gab es auch klare Positionierungen von Unions-Politikern im Vorfeld der Bundestagwahl oder auch erst im CSU-Parteitagsbeschluss vom 15./16. Dezember 2017 in Nürnberg.
Auch zahlreiche weitere Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts werden den DEHOGA fordern.
Sachgrundlose Befristung
So u.a. die verabredete Neuregelung zur Eingrenzung der sachgrundlosen Befristung, insbesondere in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten und die generelle Kürzung der Befristungsdauer von 24 auf 18 Monate. Mit diesen Neuregelungen wird die sachgrundlose Befristung eingeschränkt, aber nicht wie von der SPD gefordert abgeschafft – immerhin. Gleichwohl steht zu befürchten, dass das Befristungsrecht komplizierter, bürokratischer und rechtsunsicher wie auch unflexibler wird.
Rechtsanspruch auf Teilzeit
Auch der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit erschwert den Unternehmen die Personalplanung. Immerhin konnte hier der Anwendungsbereich der Neuregelung auf Betriebe mit mehr als 45 Mitarbeitern beschränkt werden.
Arbeit auf Abruf
Von größerer Bedeutung sind definitiv die geplanten Neuregelungen bei der Arbeit auf Abruf. Planungs- und Einkommenssicherheit ist auch durch die aktuelle Regelung gegeben. Die jetzt vorgesehenen 20 Stunden bei fehlender Zeitabrede sind deutlich zu viel und werden dem Charakter der Arbeit auf Abruf als „Aushilfsarbeit“ in keiner Weise gerecht.
Mindestausbildungsvergütung
Die völlig falsche Richtung weist ebenso die Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz. Im Gastgewerbe sind in den letzten Jahren die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Ländern überproportional stark gestiegen, um die Attraktivität der Ausbildung für Jugendliche zu erhöhen.
Sozialabgaben
Ferner erklären die Koalitionäre, dass sie die Sozialabgaben bei unter 40 Prozent stabilisieren wollen. Dieses Ziel ist richtig und wichtig, allerdings sind die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen nicht geeignet, dieses Ziel mittel- und langfristig auch beizubehalten. Insbesondere die teuren Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Mütterrente II, Grundrente und Festschreibung des Rentenniveaus, aber auch Leistungsausweitungen in Pflege- und Krankenversicherung lassen befürchten, dass die „40%“-Grenze nicht mittel- und langfristig realistisch ist.
Die beabsichtigte Beitragssenkung der Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte ist eine Entlastung, allerdings hätte dieser Beitrag aufgrund der Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit um 0,4 Prozentpunkte gesenkt werden können.
Die Herstellung von Parität bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung führt zu erheblichen Mehrkosten bei unseren Betrieben.
Mindestlohn
Höchste Aufmerksamkeit ist geboten, wenn es da im Koalitionsvertrag ferner heißt: „Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen in den EU-Statten entwickeln“. Das liegt unseres Erachtens außerhalb der EU-Kompetenz und würde massiv in die nationale Tarifautonomie eingreifen und ist daher strikt abzulehnen.
Berufliche Bildung
Erfreulicher hingegen ist das Kapitel „Berufliche Bildung und Weiterbildung“. Dort heißt es: „Wir steigern die Attraktivität der beruflichen Bildung, sie ist für uns gleichwertig mit der akademischen Bildung“. Dies ist eine gute Nachricht für eine Branche, die die meisten Fachkräfte heute wie auch in Zukunft aus der dualen Ausbildung rekrutiert. Der angekündigte Berufsbildungspakt, die Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen, die finanzielle Förderung der Aufstiegsfortbildung, der Ausbau der ausbildungsbegleitenden Hilfen und verstärkte Kooperationen von Schulen sind dabei erfolgsversprechende Maßnahmen.
Ausdrücklich begrüßt wird ebenso die Feststellung der Koalitionäre, dass eine schnellere Modernisierung der Ausbildungsordnungen und Berufsbilder notwendig ist. Wollen wir hoffen, dass diesen Erkenntnissen und Ankündigungen auch konkrete Taten folgen.
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
Chancen und Hoffnung verbinden wir mit dem geplanten Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, auch für Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. Allerdings muss im Zuge der beabsichtigen Schaffung eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unbedingt die sogenannte Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit grundlegend verbessert und transparenter wie effizienter gestaltet werden.
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Zahlreiche Absichtserklärungen enthält das Kapitel Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Positiv auch im Sinne der Gastronomie die Zielformulierung: „Wir wollen die Wertschätzung für Lebensmittel in der Gesellschaft erhöhen und die Vielfalt von Erzeugern und hochwertigen Lebensmittel erhalten“. Auch soll der Ernährungsbildung großer Wert beigemessen werden. Das klingt gut, allerdings bleibt zu hoffen, dass die Koalitionäre dabei nicht an neue Kennzeichnungen gedacht haben.
Reduzierung von Lebensmittelabfällen
Gerne wird die Branche weiterhin schon aus eigenem Interesse das Ziel der Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterstützen. Die geplanten verpflichtenden Zielmarken und Zeitpläne sehen wir kritisch, insbesondere mit Blick auf die damit verbundene Bürokratie.
Hygieneampel
Ihre Pläne, die Veröffentlichung von Ergebnissen der Lebensmittelkontrolle zu ermöglichen, haben die GroKo-Partner nicht aufgegeben. Immerhin wollen sie dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, denn die alte Regelung ist aufgrund zahlreicher Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte außer Vollzug gesetzt. Positiv ist zu vermerken, dass keine verpflichtende Hygieneampel angestrebt wird, allerdings soll der freiwillige Aushang auf der Basis von Landesrecht möglich sein.
Steuerpolitik
Im Lichte sprudelnder Steuereinnahmen ist die Aussage der Koalitionäre, die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen zu wollen, selbstverständlich und bedarf nicht wirklich einer Belobigung. Für eine dauerhafte Stärkung der guten Binnenkonjunktur wäre eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen jetzt möglich und zukunftsweisend gewesen.
Die geplante schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist überfällig. Ob die fortbestehende Zahlungspflicht für die sog. Besserverdiener verfassungskonform ist, werden wohl die Gerichte zu entscheiden haben. Klar und konsequent wäre die komplette Abschaffung des „Solis“ in dieser Legislaturperiode gewesen.
Digitales/Plattformökonomie
Die Pläne der Koalition für einen flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen und eine flächendeckende Mobilfunkversorgung sind eindeutig zu begrüßen. Das Ziel, die Transparenz auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen zu erhöhen, sind
positiv zu beurteilen. Die Koalitionsparteien sollten stets faire Wettbewerbsbedingungen zwischen der etablierten Wirtschaft und neueren digitalen Modellen (Stichwort „Sharing Economy“) im Blick haben. Viele Geschäftsmodelle haben mit der idealistischen „Sharing Economy“ wenig gemein. Mit dem Einsatz der Koalitionäre für ein level playing field der Plattformökonomie wird eine Forderung des DEHOGA aus der Wahlcheckliste erfüllt. Wie genau allerdings der Abbau von Hemmnissen erfolgen soll, bleibt fraglich.
Tourismuspolitik
Im Tourismuskapitel des Koalitionsvertrages finden sich positive Absichtserklärungen wie: „Wir wollen die touristische Entwicklung nachhaltig stärken.“ Auch sollen die Rahmenbedingungen für den Tourismus weiter verbessert werden. Was dies alles konkret für die Hauptleistungsträger der Tourismuswirtschaft - will heißen unsere mittelständischen Betriebe - bedeuten kann, wird sich erst im Laufe der Legislaturperiode zeigen. Bei der Konkretisierung und Entwicklung geeigneter Maßnahmen wird sich der DEHOGA kraftvoll und konstruktiv zum Wohle der Branche einbringen. Darauf kann sich die Branche verlassen.