Hintergrund der Vertragsanpassung waren Gespräche, die bereits 2018 ihren Anfang genommen hatten. In den jetzigen Gesprächen konnten alle offen Fragen geklärt werden. Das Carl-Korth-Institut ist als unser langjähriger Partner auch noch einmal auf unsere Mitglieder zugegangen. Auf die Anregung des DEHOGA Bayern wird den Mitgliedern eine verkürzte Mindestlaufzeit sowie ein erweitertes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Außerdem wird kleinen Mitgliedsbetrieben 2021 ein Rabatt gewährt, um die von den Folgen der Coronavirus-Pandemie besonders betroffenen Betriebe zu entlasten.
Wir empfehlen den Abschluss der neuen Verträge. Das Carl-Korth-Institut ist ein verlässlicher Partner mit großer Branchenkenntnis, das in bewährter Weise die besonderen Bedürfnisse unserer Mitgliedsbetriebe berücksichtigt.
Inhaltliche Rückfragen werden ausführlich und entgegenkommend durch die Mitarbeiter des Carl-Korth-Instituts beantwortet. Wenden Sie sich dazu direkt an die auf den Schreiben angegebenen Telefonnummern. Eine ausführliche Darstellung zu den Leistungen des Carl-Korth-Instituts werden Sie auch in einer der nächsten Ausgaben der Verbandszeitschrift finden.