Der zuständige Umweltausschuss im Europaparlament hat sich am 28. September mit 44 zu 10 Stimmen für die EU-Acrylamidverordnung ausgesprochen. Die Regelungen treten somit voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft. Die Verordnung konnte zwar nicht verhindert werden, jedoch wurden unsere aufgeworfenen Kritikpunkte aufgegriffen und sichergestellt, dass die unscharfen Formulierungen im Verordnungstext nicht zum Nachteil unserer Mitglieder ausgelegt werden. So hat sich die Europäische Kommission dazu verpflichtet, noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung eindeutige „Guidelines“ zu veröffentlichen, in denen unter anderem folgende Punkte klargestellt werden sollen:
- Sowohl die zu ergreifenden Maßnahmen nach Anhang II Teil B (Verwendung von kalibrierten Fritteusen, die mit computergesteuerten Schaltuhren ausgerüstet sind) als auch Anhang III (Probe- und Analysemaßnahmen + Dokumentationspflichten) gelten nur für Serving Europe Mitglieder (z. B. Burger King, Mc Donald‘s). Alle anderen gastronomischen Betriebe müssen lediglich die weniger strikten Maßnahmen nach Anhang II Teil A ergreifen. Eine Übersicht können Sie dem beiliegenden Merkblatt entnehmen.
- Die vorgeschriebenen Farbkarten („Pommes-Ampel“) bei der Zubereitung von Pommes Frites und Sandwiches sind nicht verpflichtend, sondern als freiwilliges Hilfsmittel zur Acrylamidreduktion zu verstehen.
Von bindenden Acrylamidgrenzwerten und damit einhergehenden Strafen wurde abgesehen. Sobald Informationen über den konkreten Inhalt der Guidelines verfügbar sind, werden wir Sie informieren. Untenstehend haben wir Ihnen ein Merkblatt zur Acrylamidverordnung beigefügt.