Forderung: Gesetzliches Verbot von Best-Preis-Klauseln

Gegeninitiative - Booking kann Hotels untersagen, günstiger zu verkaufen als das Portal

Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Booking erlaubt, Hotels niedrigere Preise auf deren Webseiten zu untersagen. Die Hotellerie ist entsetzt. Es bleibt derzeit rechtlich erst einmal unklar, ob Booking seine Hotelpartner schon ab sofort wieder mit engen Ratenparitätsklauseln binden dürfe. Ob Booking diesen allgemeinen Affront gegen die Hotellerie nötig hat und den gerichtlichen Freifahrtschein auch tatsächlich umsetzen wird, kann nicht beurteilt werden.

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Auch wenn das Gericht die Hürden für eine Rechtsbeschwerde absichtlich hochgelegt habe, wird höchstwahrscheinlich gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingereicht werden.

Vor ein paar Tagen hatte der Hotelverband ein gesetzliches Verbot von Best-Preis-Klauseln gefordert. „Wenn nach Auffassung des 1. Kartellsenats am OLG Düsseldorf Vertragsrecht über das Wettbewerbsrecht zu stellen ist, sind nun die Bundesregierung und der Bundestag gefordert, im gemeinsamen Interesse von Verbrauchern und Hoteliers ein klares gesetzliches Verbot solcher Knebelparagraphen zu beschließen, wie es schon in Frankreich, Österreich, Italien und Belgien gilt“, brachte IHA-Vorsitzender Otto Lindner die Erwartung der Branche auf den Punkt.