Gästelisten in Restaurants

Bundesregierung plant kein Gesetz für Zugriff der Polizei auf die Daten.

Das eigentliche Ziel der aktuellen Gästedatenerhebung in Restaurants ist klar: Gastwirte sollen den Gesundheitsämtern im Falle des Falles konkret sagen können, mit welchen Gästen ein infizierter Besucher oder Mitarbeiter in Kontakt gekommen ist. Nachdem aus mehreren Bundesländern Fälle bekannt geworden sind, in denen sich Polizeibehörden zum Zwecke der Strafverfolgung Zugriff auf die Gästedaten verschafft haben, wurde die Diskussion darüber laut, ob die Zugriffsbefugnisse auf diese Daten klarer geregelt werden sollten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern beispielsweise sah die Abfrage der Gästedaten durch die Polizei zum Zwecke der Strafverfolgung kritisch und forderte eine bundesweite gesetzliche Regelung, um den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten einzuschränken.

Das Bundesjustizministerium hat in dieser Woche nun erklärt, dass es den Zugriff auf Daten der Corona-Gästelisten durch die Polizei aktuell nicht gesetzlich regeln will. "Die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten begegnet aus Sicht der Bundesregierung keinen Bedenken, wenn und soweit die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden", heißt es in einer Auskunft des Ministeriums an die FDP-Fraktion im Bundestag. Die Strafprozessordnung regele den Zugriff, der ohnehin der Zustimmung eines Richters bedürfe.

Der Zugriff auf Gästedaten durch Polizeibehörden ist aus Sicht des DEHOGA ein hochsensibles Thema. Dabei müssen die Freiheitsrechte der betroffenen Gäste und die Strafverfolgung sorgfältig abgewogen und in eine rechtssichere Balance gebracht werden. Es stellt sich in jedem Einzelfall die Frage nach der Erforderlichkeit derartiger Datenabfragen. Um die Akzeptanz der Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie in der Bevölkerung nicht zu gefährden, sollte in jedem Fall äußerst zurückhaltend von derartigen Zweckänderungen der Datenerhebung Gebrauch gemacht werden. Andernfalls könnten Konfliktsituationen zwischen Gastwirten und Gästen zunehmen, wenn Gäste aufgrund gehäufter polizeilicher Abfragen Vorbehalte gegen die vorgeschriebene Gästedatenregistrierung haben.