Der altbekannte Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die jeder Grundstücks- und Immobilieneigentümer in Deutschland zahlt, hat ausgedient. Er wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt. Der Gesetzgeber hat nun ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, welches die Regelungen zur Neubewertung enthält. Zu diesem Zweck müssen alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer 2022 eine Feststellungserklärung abgeben.
- Wer ist von dieser Grundsteuerreform betroffen und was ist zu tun?
- Welche Fristen gelten für die Ermittlung der neuen Grundsteuer?
- Wie erfolgt die Neubewertung nach dem Bundesmodell? Was gilt in Bayern?
- Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
ACCONSIS Steuerberater Andreas Jovanic beantwortet diese Fragen auch in einem kostenlosen Online-Seminar am 3. Mai 2022.