Keine Entgeltfortzahlung bei reinem Online-Attest

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein über den Online-Dienst au-schein.de ausgestelltes Attest ohne vorherige ärztliche Untersuchung nicht für den Beweis der Arbeitsunfähigkeit geeignet ist...

... und somit auch keine Entgeltforzahlungspflicht besteht.

Auf der Internetseite au-schein.de wird gegen Zahlung einer Gebühr die Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angeboten. Dafür können Nutzer zwischen Grunderkrankungen auswählen und müssen im Anschluss vorformulierte Fragen beantworten, wobei vorgegebene Antwortmöglichkeiten und Symptome zur Auswahl angeboten werden. Die ärztliche Anamnese beruht im Regelfall auf diesen Angaben.

Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass Bescheinigungen, denen keine persönliche ärztliche Untersuchung vorangeht, kein Beweiswert zukommen kann.
 
Für den Arbeitgeber besteht in der Praxis allerdings die Schwierigkeit, herauszufinden, ob es sich bei der vom Arbeitnehmer vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um eine Online-AUB handelt. Indizien können eine fehlende Vertragsarztnummer auf der Bescheinigung oder eine große Entfernung zwischen Wohnort des Arbeitnehmers oder dem Arbeitsort und dem Ort der Praxis des ausstellenden Arztes sein.