Mehrweg ist mehr

Nachhaltigkeit, mehr Umweltbewusstsein, mehr Müllvermeidung, mehr Schonung unserer Ressourcen - seit 1. Januar gilt die Mehrwegangebotspflicht.

Wussten Sie es bereits? Seit 1. Januar 2023 sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Hierbei besteht in der Verkaufsstelle eine Hinweispflicht für das Mehrwegangebot.

Der DEHOGA Bayern hat drei zertifizierte Mehrweg-Hersteller als Partner gewonnen, die Sie gern bei der Auswahl beraten und zeigen Ihnen, wie einfach die Umsetzung für Ihren Betrieb sein kann.

Weitere Informationen, Merkblätter und Aushänge für Ihren Betrieb finden Sie  bitte auf unserer DEHOGA Bayern Mehrweg-Seite.

Hören Sie auch gern in den Podcast mit Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert und Geschäftsführerin Fachbereich Gastronomie Daniela Ziegler rein, um mehr zum dem Thema zu erfahren.