Mindestausbildungsvergütung und Bachelor Professional kommen

Bundesrat stimmt Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zu

Der Bundesrat hat dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBIMoG) mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit wird das BBiMoG und mit ihm die hierdurch beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das BBiMoG enthält insbesondere wie mehrfach berichtet eine gesetzliche Regelung zur Mindestausbildungsvergütung inkl. der Eurobeträge für die nächsten vier Jahre. So muss die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr 2020 mindestens 515 Euro monatlich betragen, 2021 mind. 550 Euro, 2022 mind. 585 Euro und 2023 mind. 620 Euro. Bis zuletzt zwischen den Bundesländern und auch innerhalb einiger Landesregierungen wie auch in der Wirtschaft umstritten war die Einführung neuer Fortbildungsbezeichnungen, u.a. des „Bachelor Professional“. Die Freistellungsansprüche für volljährige Auszubildende zur Berufsschule und für Prüfungen werden an die von minderjährigen Azubis angepasst, diese Anpassung wird evaluiert. Weiter wurden Veränderungen bei der Teilzeitausbildung und den Anrechnungsregelungen für gestufte Ausbildungen verabschiedet.