Als Alternative zum Hygiene-Barometer wird der DEHOGA Bayern ab Herbst den GMP einführen.
Verbraucherschutz und eine gute Hygienepraxis haben in der Gastronomie höchste Priorität. Der BHG bekennt sich kompromisslos zur Einhaltung der strengen gesetzlichen Lebensmittelhygieneregelungen. Jeder Gastwirt, der hygienische Missstände zu verantworten hat, schädigt das Image der Branche. Bei gravierenden Verstößen bietet das geltende Recht jedoch bereits heute ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Betriebsschließung. Dieses Instrumentarium muss im Sinne eines nachhaltigen Verbraucherschutzes voll ausgeschöpft werden.
Schwerpunkt bei der Lebensmittelhygiene sollte Prävention und nicht Repression sein!
Daher möchte der BHG zur Verbesserung der Hygiene-Standards im Gastgewerbe den GastroManagementPass (GMP) einführen. Hierbei soll ein Instrument zur Qualifizierung von Hoteliers und Gastronomen mit den Schwerpunkten Hygiene, Recht, Unternehmensführung und Qualität eingeführt werden. Um den GMP zu erhalten, sind eine Schulung im Bereich der Lebensmittelhygiene, angelehnt an die Anforderungen der § 4 LMHV, und eine anschließende Prüfung der Kenntnisse notwendig. Dabei soll nach 3 Jahren eine Rezertifizierung erfolgen, um den Hygiene-Standard zu halten und kontinuierlich zu verbessern.
Der GMP hat folgende Ziele:
Hygienebewusstsein in den Unternehmen stärken
dient als Hilfsmittel und Dokumentationsgrundlage, die gesetzlichen Hygienevorschriften einzuhalten
- Lebensmittelhygiene und die daraus resultierende Steigerung der Kundenzufriedenheit nachhaltig sichern und verbessern
- Hauptanliegen ist der Erhalt und die Steigerung der Qualität!
Der Vorteil eines GMP ist:
- Umsetzung durch die Bayern Tourist GmbH (BTG), die bereits erfahren und erfolgreich in Zertifizierung und Klassifizierung ist; hier kann an den Erfolg der Q-Zertifizierung und Hotelklassifizierung angeknüpft werden
- Vermarktung durch den BHG DEHOGA Bayern, der Zugang zu seinen Mitgliedern hat
- die Verbesserung des Qualitätsstandards und höhere Transparenz
- Ausgerichtet auf den Umgang mit Lebensmitteln, verhindert eine Aufklärung in Sachen Hygiene Hygienemissstände bereits im Vorfeld
- Aufklärung der Verbraucher durch gemeinsames Handeln von Politik und Wirtschaft
- Der Verbraucher erkennt auf den ersten Blick, ob ein Betrieb überdurchschnittlichen Hygieneanforderungen standhält.
- Jeder Betrieb, der Wert auf das Gütesiegel legt, muss sich regelmäßig erneut der Überprüfung stellen. So ist auch eine Kontinuität der Qualität gewährleistet.
- Sicherung von Arbeitsplätzen: durch präventive Aufklärung und Kontrolle wird während des laufenden Betriebes darauf geachtet, dass die Hygiene-Standards eingehalten werden. Durch präventive Maßnahmen können Arbeitsplätze erhalten werden.