Sowohl die Finanzverwaltung als auch das Finanzgericht Baden-Württemberg gingen davon aus, dass Gewinne aus dem An- und Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres als private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln seien. Gegen die Besteuerung dieser Gewinne klagte ein Betroffener. Nun beschäftigt sich das höchste deutsche Finanzgericht mit dieser interessanten Frage.