Die aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung zur Verlängerung der Schließungen von Gastronomie und Hotels sowie die Beschränkungen des Einzelhandels verstärken die finanziellen Sorgen vieler Unternehmer. Umso wichtiger ist es nun, wirklich alle Gestaltungsmöglichkeiten, die die Überbrückungshilfen des Staates bieten, proaktiv und zielorientiert zu nutzen.
Insbesondere die Überbrückungshilfen II und III schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern greifen ineinander.
Wie und welche Kosten unter dem zeitlichen Aspekt bei den Antragsstellungen berücksichtigt werden können, hat Premium-Partner ACCONSIS für Sie zusammengestellt.