BHG-Kreisvorsitzender Conrad Mayer: Stadtratsbeschluss ist ein rot-grünes Mittelstands-Vernichtungsprogramm
(München) Als „Mittelstands-Vernichtungsprogramm“ bezeichnet Conrad Mayer, Münchner Kreisvorsitzender des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V. (BHG), den Beschluss der rot-grünen Stadtratsmehrheit, ab
1. Januar 2011 eine „Bettensteuer“ einführen zu wollen. „München liebt Dich… aber nur für 2,50 Euro pro Nacht!“, sollte der Werbeslogan der Weltstadt mit Herz künftig ehrlicher Weise heißen“, so Mayer.
2,50 Euro pro Person für jede Übernachtung bedeutet bei einem Preis von 50 Euro fürs Doppelzimmer eine Verteuerung um stolze zehn Prozent. Als Kompensation für entgangene Gelder aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhofft sich Rot-Grün in München allein durch die Bettensteuer Mehreinnahmen pro Jahr in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro. In ganz Deutschland betragen jedoch die Mindereinnahmen aller Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen nicht mehr als 19 Millionen Euro. Das macht durchschnittlich 1.650 Euro pro Kommune aus, die durch Investitionen der Hotellerie in die heimische Wirtschaft und weniger Arbeitslose mehr als aufgewogen werden. „Der Beschluss ist rein populistisch, denn 380 Münchner Hotels können unmöglich für die angehäuften Defizite der Stadt aufkommen“, erläutert der Kreisvorsitzende. Pro Betrieb wären das durchschnittlich ca. 54.000 Euro zusätzliche Abgaben pro Jahr. Dazu kommen in München noch der höchste Gewerbesteuersatz der Republik und eine kräftige Erhöhung der Grundsteuer, was die Branche zusätzlich hart trifft.
„Die Landeshauptstadt will ihre internationalen Gäste durch eine nicht nachvollziehbare Zwangsabgabe abwatschen“, erläutert Mayer und warnt: „Das Schielen auf kurzfristige Einnahmen wird unsere Stadt durch die weitere Abschreckung von Gewerbesteuerzahlern, zusätzliche Arbeitslose und ausbleibende Gäste mittelfristig sehr teuer bezahlen müssen.“ Mayer: „Ich appelliere an die Vernunft und den ökonomischen Sachverstand des Bayerischen Innenministeriums als zuständige Genehmigungsbehörde, diese realitätsferne und verfassungswidrige Strafsteuer auf Gastfreundschaft zu verhindern. München ist keine Insel!“
Zehn gute Gründe, die gegen die Bettensteuer sprechen:
- Der bei Ankündigung der Bettensteuer von Oberbürgermeister Ude hergestellte Bezug auf die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Mehrwertsteuerreduzierung für die Hotellerie von 19 auf 7 Prozent geht völlig fehl. Vielmehr wurde durch diese Reduzierung endlich die eklatante Benachteiligung einer im internationalen Wettbewerb stehenden Branche abgestellt. Denn 22 von 27 EU-Staaten wenden zum Teil seit Jahrzehnten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Beherbergungsleistungen an.
- Die deutsche Hotellerie war international nicht mehr konkurrenzfähig. Dies galt umso mehr nach Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent, also um +18,75 Prozent (während z. B. unser Nachbarland Österreich seiner Hotellerie schon seit Anfang der 1970er Jahre den reduzierten Satz gewährt!) Deutschland belastete seine Hotellerie mit dem höchsten vergleichbaren Mehrwertsteuersatz in der Europäischen Union.
- Die seit Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zusätzlich verfügbaren Gelder helfen der Hotellerie, zunächst den krisenbedingten Arbeitsplatzabbau zu stoppen, Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, Ausbildungsplätze zu sichern und nachweisbar Investitionen in die heimische Wirtschaft zu tätigen. Diese Investitionen tragen dazu bei, das Wirtschaftswachstum in ökonomisch schwierigen Zeiten anzukurbeln.
Eine Umfrage des DEHOGA-Bundesverbandes fünf Monate nach Senkung des Mehrwertsteuersatzes bestätigt, dass die befragten 3.852 Hotels neue Mitarbeiter einstellen und deutschlandweit Investitionen von fast 700 Mio. Euro planen bzw. getätigt haben. Die anhaltende Diskussion über die „Kulturabgabe“ in München ruft jedoch seit Februar bei Münchner Hoteliers große Verunsicherung hervor und gefährdet diese Investitionsbereitschaft. - Die Hotellerie ist mittelständisch geprägt und standorttreu; sie schafft Ausbildungs- und Arbeitsplätze vor Ort und kann ihre Betriebe nicht ins Ausland verlagern. Bei Investitionen sowie im Tagesgeschäft greift die Branche auf heimische Zulieferer und Dienstleister zurück.
- Finanzielle Nöte der Kommunen – deren Ursache nicht in der Reduzierung der Mehrwertsteuer liegt – können vor allem in einer Stadt wie München, die ihre Unternehmen mit dem höchsten Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland (bei gleichzeitigen Spitzenwerten bei Gewerbemieten) belastet, nicht auf dem Rücken der Hoteliers ausgetragen werden. Denn nach der Studie, die der DEHOGA-Bundesverband im Zuge der Unternehmenssteuerreform seit 1. Januar 2008 (u. a. anteilige Einbeziehung der Mieten in den Gewerbeertrag) beauftragt hat, gehören besonders ertragsschwache Unternehmen in Innenstädten zu den Verlierern der Reform. Das trifft - vor allem in der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg - die zu 90 Prozent mittelständische Münchner Hotellerie.
- Weiter ist zu beachten, dass die Münchner Hotellerie – wie im Übrigen auch zahlreiche andere Branchen – zu einem wesentlichen Anteil vom Geschäftsreise-verkehr lebt. Der Sinn einer solchen „Kulturabgabe“ ist dieser Klientel in keinster Weise zu vermitteln. Geschäftsreisende lassen sich bei ihrer Hotelwahl eindeutig vom Preis und nicht vom kulturellen Angebot leiten. Travelmanagern geht es bei ihrem Hoteleinkauf heute oft um kleine Eurobeträge. Mit einer „Kulturabgabe“ werden viele Kunden und Gäste aus München heraus ins Umland ausweichen. Dies wird die Münchner Hotellerie, die ohnehin durch hohe Mieten und die einmalig hohe Gewerbesteuer belastet ist, in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter benachteiligen und wiederum zu Mindereinnahmen der Landeshauptstadt u. a. bei der Gewerbesteuer führen.
- Eine „Kulturabgabe“ wirkt sich kontraproduktiv auf die internationale touristische Entwicklung Münchens aus. Denn auch unseren zahlreichen ausländischen Gästen ist eine für eine Weltstadt weltweit unübliche Abgabe nicht zu vermitteln. Eine Abgabe direkt durch den Gast oder über eine Preiserhöhung durch das Hotel verärgert Touristen und lenkt sie zu anderen Reisezielen. Um die kulturelle Infrastruktur zu erhalten, ist es geboten, viele Touristen in die Stadt und in der Folge in kulturelle Einrichtungen zu locken. Eine zusätzliche, international unübliche und damit inakzeptable Abgabe hat dagegen eine abschreckende und irreversibel negative Wirkung.
- Die Hotellerie trägt bereits durch zahlreiche eigene Marketingmaßnahmen erheblich zur Belebung des München-Tourismus bei und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Bekanntheit der Stadt und zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil es nicht die Hotellerie allein ist, die vom Kulturtourismus profitiert. Von den 6,4 Mrd. Euro Umsatz jährlich, die über alle Branchen durch den Tourismus generiert werden, profitiert z. B. der Einzelhandel zu zwei Dritteln. Nachweislich haben hiervon auch eine Vielzahl von anderen Branchen erheblichen Nutzen – und natürlich die Münchner Bürger selbst.
- Das Münchner Gastgewerbe beschäftigt allein in München zehntausende sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter und bildet derzeit 2.125 junge Menschen aus. Es werden viele gering qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt und viele Menschen mit Migrationshintergrund. Geht es der Branche schlecht, werden auch ihre Arbeitnehmer und Auszubildenden in Mitleidenschaft gezogen. Eine Kulturabgabe gefährdet die Beschäftigungs- und Ausbildungsleistungen der Münchner Hotellerie.
- Nicht zuletzt sprechen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Einführung der „Kulturabgabe“. Der DEHOGA-Bundesverband hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Einführung von Bettensteuern und Kulturförderabgaben bei den Verfassungsrechtlern Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Christoph Moench in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass derartige Abgaben eindeutig verfassungswidrig sind. Der BHG hat bereits alle rechtlichen Schritte gegen die Einführung einer Bettensteuer angekündigt.
- Ende der Pressemitteilung -