Tarifverhandlungen im Bayerischen Gastgewerbe vertagt
(München) Die Entgelttarifverhandlungen im Bayerischen Gastgewerbe sind ohne Abgabe eines Lohnangebotes auf unbestimmte Zeit vertagt, weil die Arbeitnehmerseite von ihrer Forderung nach verpflichtender zwölfmonatiger Übernahme aller Auszubildenden im Betrieb nach Beendigung der Ausbildung nicht abgerückt ist.
Die Forderung war für die Arbeitgeberseite nicht annehmbar, weil sich die Gastgewerbebranche insbesondere dadurch auszeichnet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst vielfältige Erfahrungen in anderen Betrieben und Ländern sammeln.
Die Arbeitgeberseite schlug im Gegenzug eine gemeinsame Ausbildungsinitiative vor.
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