(Berlin / München) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt morgen über die Reform der Erbschaftsteuer. Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben eine Neuregelung zu finden. Daraufhin einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24. Juni 2016 umsetzte. Der Bundesrat hatte daraufhin am 8. Juli 2016 zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, um die neuen Regeln für Firmenerben in dem gemeinsamen Gremium grundlegend überarbeiten zu lassen.
DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl erneuert hierzu nochmal deutlich die Forderung des Verbandes: „Die bayerische Wirtschaft zeichnet sich in hohem Maße durch ihre familien- und inhabergeführten Betriebe aus. Sie sind der stabilisierende Faktor der Wirtschaft, sie waren immer der Garant für Arbeits- und Ausbildungsplätze auch in Krisenzeiten. Sie gilt es zu schützen und nicht zu gefährden.“
Auch der bayerische Heimat- und Finanzminister Markus Söder sprach das Thema Erbschaftsteuer beim diesjährigen GastroFrühling an: „Es geht um den Erhalt der Familienbetriebe, von der einen zur nächsten Generation“. Er mahnte an, dass es keinesfalls noch mehr Bürokratie und keine Steuererhöhungen geben dürfe.
Als mögliche Lösung sieht der DEHOGA Bayern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer mit unterschiedlichen Hebesätzen. „Die Erträge aus der Steuer fließen ohnehin an die Länder. Daher sollte man die Länder auch entscheiden lassen, wie hoch die Steuer ist oder ob sie überhaupt erhoben wird“, so Brandl.
Neben Verbesserungen bei der Erbschaftsteuer fordert der Verband eine dringend notwendige Steuerreform. In Anbetracht der Rekordeinnahmen des Staates ist eine Entlastung des Mittelstands und der Mittelschicht längst überfällig. Im Rahmen dieser Reform muss auch die Gastronomie, als eine der arbeitsintensivsten Branchen überhaupt, mit einem Steuerausgleich in Form eines reduzierten Umsatzsteuersatzes berücksichtig werden.
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