Jahrelange Überzeugungsarbeit des DEHOGA Bayern zeigt Erfolg / Präsident Ulrich N. Brandl: „Um Rechtssicherheit herzustellen sollte das Gesetz sehr zügig auf den Weg gebracht werden, so dass bereits im November die neue Regelung gilt.“
(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt den zwischen CSU und FDP gefundenen Kompromiss bezüglich einer Lockerung des Tanzverbots an „stillen Tagen“. So soll künftig in den Nächten vor Stillen Feiertagen bis 2 Uhr getanzt werden dürfen, nach der derzeit gültigen Regelung muss um Mitternacht Schluss sein. Im Gegenzug bekommen die Kommunen das Recht zugesprochen, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.
„Nach sachlicher Beurteilung hätte zwar eine Öffnungsregelung bis 3.00 Uhr dem praktizierten Ausgehverhalten mehr Rechnung getragen, wir haben aber Verständnis dafür, dass in der Abwägung unterschiedlicher Interessen Kompromisse geschlossen werden müssen und sind deshalb für den von CSU und FDP beschlossenen Kompromiss dankbar“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl. Brandl fügt jedoch auch hinzu, dass jetzt angesichts einer Vielzahl an Stillen Tagen im November schnell gehandelt werden müsse: „Um Rechtssicherheit herzustellen sollte das Gesetz sehr zügig auf den Weg gebracht werden, so dass bereits im November die neue Regelung gilt.“
Zum Hintergrund:
Stille Tage im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. Nach derzeit geltendem Recht, dem strengsten in Deutschland und den benachbarten Anrainerstaaten, ist in Bayern um Mitternacht Schluss. Durch die starre Regelung sind zudem jeweils zwei Abende betroffen, der Vorabend ab Mitternacht und der Abend des „Stillen Tages“ selbst.
„Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert“, so Brandl, „Feierfreudige ließen sich von keinem Gesetz der Welt mehr vorschreiben, wann sie fröhlich sein dürfen und wann nicht. Die Frage ist doch nur: findet das ganze legal statt oder werden diese Menschen in einen illegalen Raum gedrängt bzw. müssen sie nachts in die Diskotheken der Nachbarländer ausweichen, übrigens Länder, in denen das christliche Kulturgut ebenso verankert ist wie in Bayern.“
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