(München) „Endlich wird die Realität auch von der Politik wahrgenommen“ zeigte sich Manfred Lamm, Vorsitzender der Fachabteilung Musik und Szene des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG), heute erfreut über den Vorstoß der FDP-Fraktion, das strenge Bayerische Feiertagsgesetz zu lockern.
„Das derzeit geltende Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß, was sich insbesondere in einem ständig wachsenden Party- und Diskothekentourismus in andere Bundesländer und das benachbarte Ausland - wo liberalere Gesetze gelten - wiederspiegelt. Hier wird deutlich, dass das bestehende Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen für die bayerischen Betriebe führt“ erläutert Manfred Lamm. Umso mehr ist Lamm enttäuscht von der Reaktion des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), der am geltenden Gesetz unverändert festhalten will. „Wir wollen weder Feiertage abschaffen, noch wollen wir religiöse Gefühle verletzen. Das widerspricht nicht der Forderung, dass in der Nacht vor dem Feiertag bis 5.00 Uhr getanzt werden darf“, führt Lamm weiter aus.
Seit Jahren fordert der BHG die Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes, denn die Musik- und Szenebetriebe, deren Ziel es ist, den Gästen einen Rahmen für eine angenehme Freizeitgestaltung zu bieten, werden an diesen Tagen mit einem „Quasi-Berufsverbot“ belegt.
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind an den stillen Tagen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. An dieser Stelle hinterfragt auch Ralf Schell, Hauptgeschäftsführer des BHG, kritisch die derzeit geltende Regelung: „Politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch mit Musik, das öffentlich-rechtliche Fernsehprogramm mit Action- und Horrorfilmen oder auch große Sportveranstaltungen sind erlaubt – aber getanzt werden darf nicht!“ Das steht in keinerlei Relation zueinander.
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