Hilfe für Hochwassergeschädigte (I)

So können Sie helfen / So wird Ihnen geholfen

 

 

        So können Sie helfen / So wird Ihnen geholfen

Das aktuelle Hochwasser hat viele Gebiete in Bayern schwer getroffen, viele Mitmenschen haben – zumindest vorübergehend – ihr Heim verloren.

Parallel zu den von Bund und Land angekündigten Hilfsmaßnahmen (siehe unten) besteht auch für unsere Branche die Möglichkeit direkt zu helfen: So hat beispielsweise das Schönberger Familotel Landhaus zur Ohe angeboten, Hochwasseropfer aufzunehmen und kostenfrei Unterkunft und Frühstück zu gewähren.

Der DEHOGA Bayern unterstützt diese Maßnahme nicht nur, sondern übernimmt gerne auch die Koordination zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen, die darüber entscheiden, wer am nötigsten der Hilfe bedarf.

Deshalb: Sollten Sie die Möglichkeit haben, wie auch immer zu helfen, melden Sie uns bitte an mittelfranken@dehoga-bayern.de bzw. 0911 / 26 26 11 Ihr konkretes Angebot sowie Ihre Kontaktdaten, wir werden alle eingehende Unterstützungsleistungen kontinuierlich weiterleiten.

Die geplanten Hilfsmaßnahmen des Bundes sowie des Landes sollen im Einzelnen umfassen:

  1. ein Sofortprogramm zur Unterstützung von Hochwassergeschädigten mit nicht versicherbaren Schäden – dazu zählen Soforthilfen und Hilfen bei Ölschäden;
  2. Notstandsbeihilfen für die Landwirtschaft;
  3. Zuschüsse für Hochwasserschäden bei gewerblichen Unternehmen und freiberuflich Tätigen;
  4. die Einrichtung eines Hilfsfonds;
  5. steuerliche Hilfsmaßnahmen;
  6. Hilfen für Schäden an der öffentlichen Infrastruktur.

Das Bayerische Kabinett wird am 5. Juni die ersten Beschlüsse dazu fassen, wir werden Sie darüber informieren.

Stand:Juni 2013