Pauschale Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollen untersagt / IHK fordert „ersatzlose Abschaffung des Internetprangers“
(München) Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) fordert wie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern die „ersatzlose Abschaffung des Internetprangers“. „Wir sehen uns durch die jüngste Rechtsprechung in unserer Kritik bestätigt, dass es nicht sein kann, dass Unternehmen selbst bei einmaligen und sofort beseitigten Mängeln in den Ruin getrieben werden, wenn sie für ein halbes Jahr an den Pranger gestellt werden“, so Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, in seiner Pressemitteilung.
Die Einschätzung des DEHOGA Bayern, dass diese Einträge oftmals rechtswidrig seien, teilt inzwischen auch das Verwaltungsgericht München. In einer aktuellen Entscheidung hat es einer Lebensmittelüberwachungsbehörde untersagt, die Ergebnisse der Kontrollen ins Internet einzustellen, da dies mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit, in den Gewerbebetrieb und die allgemeine Handlungsfreiheit des Gastwirts darstelle.
„Wir sind für Hygiene, aber gegen den Pranger“, bringt es DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl auf den Punkt. „Ein Eintrag auf Verdacht ist ein klarer Verstoß gegen das hohe Rechtsgut der Unschuldsvermutung“, begründet Brandl seine Position und stellt die Frage: „Wer haftet, wenn einer – wie bereits vorgekommen – zu Unrecht im Internet gelistet wird?“ Darüber hinaus sind die Eintragungen in weiten Teilen rechtswidrig, da nur Produktwarnungen aufgeführt werden dürfen. Aber noch ein weiteres Argument spricht gegen die moderne Form des mittelalterlichen Strafinstruments Pranger: „Es ist schlicht menschenunwürdig, was da mit den Betroffenen veranstaltet wird, es ist beschämend und steht in keinem Verhältnis. Wo die Hygiene im Argen liegt, muss, wie nach geltendem Gesetz möglich und auch praktiziert, vor Ort gehandelt werden, was bis zur sofortigen Schließung des Betriebes gehen kann. Das ist verantwortungsbewusster Verbraucherschutz.“ Brandls Fazit: „Wer einen Pranger als geeignete Strafe ansieht, hat für mich jegliche moralische Justierung verloren.“
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