Ulrich N. Brandl: „Der Vorstoß Schleswig-Holsteins zur Abschaffung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen beweist entweder eine geradezu unglaubliche volkswirtschaftliche Inkompetenz oder die Verweigerung der Faktenlage“
(Berlin/München) Deutschland steuert mit voraussichtlich mehr als 600 Milliarden Euro Steuereinnahmen auf einen neuen Einnahmerekord zu. Mit ursächlich für die sprudelnden Einnahmen ist die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft.
Wenn nun laut einer aktuellen Studie des Bundeswirtschaftsministeriums die Tourismusbranche in Deutschland inklusive Vorleistungen mittlerweile 9,7 Prozent zur Bruttowertschöpfung des Landes beiträgt, muss anerkannt werden, dass ein deutlicher Anteil der Steuermehreinnahmen auch auf die enorme Investitionstätigkeit der Hotellerie, dem Hauptleistungsträger des Tourismus, zurückzuführen ist. „Erst durch die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem Gebiet des Mehrwertsteuersatzes war es möglich geworden, mit dem Abbau des Investitionsstaus zu beginnen, es ging ein regelrechter Ruck durch die Branche“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern.
Von den getätigten Investitionen profitieren in weiteren Wertschöpfungsstufen insbesondere heimische Handwerker, Dienstleister und Zulieferer, die basierend auf den Aufträgen der Hotellerie ebenfalls expandieren konnten.
Eine kaum beachtete Besonderheit dieser Umsatzsteuerreduzierung liegt darin, dass auch kleinere Betriebe, die zuvor aufgrund zu geringer Investitionsvolumina nie in den Genuss von Fördermitteln kommen konnten, nunmehr investieren können. „Auch wenn bei diesen Kleinbetrieben die Einzelinvestitionssummen vielleicht nicht so hoch ausfallen, macht es unter dem Strich die große Masse an Betrieben wieder wett“, erläutert der DEHOGA Bayern-Präsident.
Brandls Fazit: „Der jüngste Vorstoß Schleswig-Holsteins zur Abschaffung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen beweist entweder eine geradezu unglaubliche volkswirtschaftliche Inkompetenz oder die Verweigerung der Faktenlage. Die Voraussagen von Kritikern des Wachstumsbeschleunigungs¬gesetzes, dass die Maßnahme zu Steuerausfällen und Mindereinnahmen führen werde, wurden nachweislich Lügen gestraft. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Und dieser Effekt würde bei fairen Bedingungen auch für die Gastronomie und somit für das gesamte Gastgewerbe noch um ein Vielfaches übertroffen werden.“
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