DEHOGA Bayern-Präsident Brandl: „Wir fühlen uns weitestgehend bestätigt“
(München / Leipzig) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das heute die Übernachtungssteuer für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. „Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht weitgehend die Sicht Bayerns bestätigt hat“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl.
Konkret entschieden die Leipziger Richter, dass kommunale Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen zulässig sind, nicht jedoch auf beruflich zwingend erforderliche. In dem Verfahren ging es um die Klagen gegen die Kulturförderabgaben von Trier und Bingen am Rhein, deren Satzungen für unwirksam erklärt worden sind.
„Ich kann jeder Kommune nur dringend empfehlen, touristisch bedingte Übernachtungen nicht durch eigens konstruierte Abgaben künstlich zu verteuern“, so Brandl, „denn der Tourismus ist die Zukunftsbranche Deutschlands, seine Bedeutung wird völlig unterschätzt. Mittlerweile stellt er erheblich mehr Arbeitsplätze und trägt deutlich höher zur Bruttowertschöpfung bei, als die in vielen Köpfen so übermächtige Automobilindustrie, der Maschinenbau oder die Bankwirtschaft. Während andere Zukunftsbranchen staatlich subventioniert werden, wird ständig versucht, unsere Branche zu melken. Der Tourismus ist eine Leitökonomie, es wird höchste Zeit, der gestiegenen Bedeutung entsprechend konsequent für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.“
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