Keine weiteren Verschärfungen ohne fundierte Wirkungsanalyse
Wenige Monate nach Einführung der Umweltzone will die Stadt München bereits im April 2009 verbindlich den Zeitplan für weitere Zufahrtsbeschränkungen beschließen. Der Beschlussentwurf für den Münchner Stadtrat sieht nach uns bekannten Informationen vor, dass ab Mitte 2010 nur noch Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren dürfen, die mindestens die Grenzwerte der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) einhalten. Ab Mitte 2012 soll dies nur noch Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 und besser (grüne Plakette) erlaubt sein. Mit diesen Regelungen wären weit über 100.000 Fahrzeuge von einem Einfahrverbot bedroht, die zum Zeitpunkt 2012 schlimmstenfalls erst zwischen fünf und sechs Jahre alt sind. Diese Verschärfungen würden erfolgen, ohne dass bisher ein Nachweis über die Wirkungen der seit Oktober 2008 bestehenden Umweltzone vorgelegt werden konnte. Bei allem Verständnis für den umweltpolitischen Zwang aus Brüssel kann die Münchner Wirtschaft nur Lösungen akzeptieren, die praktikabel sind und zielgerichtet wirken. Sie fordert deshalb die Landeshauptstadt München und die Regierung von Oberbayern auf, alle weiteren Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Einfahrtsbestimmungen in die Umweltzone nur auf Basis einer fundierten Wirkungsanalyse der ersten Stufe des Fahrverbots zu treffen. Nur eine breit angelegte Evaluierung der bisherigen Maßnahmen kann Grundlage einer weiteren Diskussion sein. Aktionismus
ohne genaue Kenntnis der Fakten geht an der Sache vorbei und wirkt kontraproduktiv. Die
Funktionalität und Attraktivität des Wirtschaft- und Tourismusstandortes München bzw. der
Münchner Innenstadt muss für Verkehr, Handel, Handwerk, Dienstleistung und Gastronomie gesichert bleiben.
Münchner Wirtschaft massiv betroffen
Bereits die erste Stufe der Münchner Umweltzone hat für die betroffenen Betriebe massive Belastungen mit sich gebracht und kann in der derzeitigen Weltwirtschaftssituation vielfach nur unter größten Anstrengungen bewältigt werden. Jede weitere Verschärfung hätte für den Wirtschaftsstandort München u. a. folgende Konsequenzen:
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