Volksentscheid über das Rauchverbot

BHG zum Volksentscheid über das Rauchverbot Wirteverband ruft dazu auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen

(München) Am 4. Juli kann die Bevölkerung darüber entscheiden, wie der Nichtraucherschutz in der Gastronomie künftig geregelt sein wird: ein generelles, ausnahmsloses Rauchverbot, oder eine liberalere Regelung mit Ausnahmen, wie es das jetzige Gesetz vorsieht.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. (BHG) hat sich nach vier Gesetzesänderungen innerhalb von nur zwei Jahren aus Gründen der Planungssicherheit dem Aktionsbündnis Bayern sagt Nein angeschlossen, das sich für den Erhalt des bestehenden Gesundheitsschutzgesetzes einsetzt und die Wahlberechtigten darüber aufklären will, was ein Ja bzw. ein Nein bedeutet.

BHG-Präsident Siegfried Gallus: „Wir haben die Erfahrung beim vorausgegangenen Volksbegehren machen müssen, dass viele dachten, sie müssten mit Ja stimmen, da sonst wieder überall geraucht werden dürfte. Dies ist aber nicht der Fall. Wer mit Nein stimmt, ist für die derzeit gültige Regelung, die jedem Luft zum Leben lässt.“ Das aktuell gültige Gesundheitsschutzgesetz hat sich mittlerweile bei Wirten und Gästen bestens eingespielt. Noch nie gab es ein so großes Angebot für Nichtraucher, Bayernweit sind mittlerweile zwischen 80 bis 85 Prozent aller Betriebe rauchfrei.

Gallus ruft diesbezüglich alle Wahlberechtigten auf, von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen: „Ein Volksentscheid macht immer dann besonders Sinn, wenn er auf einer möglichst breiten, demokratischen Basis steht.“

 

Sie stimmen mit... JA....das bedeutet:

Das Rauchen ist ausnahmslos in allen öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Es gibt keine Ausnahmen mehr.

 

Sie stimmen mit... NEIN....das bedeutet:

Die gesetzliche Lage bleibt so, wie sie ist. Es gilt weiterhin ein generelles Rauchverbot mit Ausnahmen für getränkeorientierte Gaststätten unter 75 Quadratmetern, für Nebenräume sowie für Fest-, Bier- und Weinzelte.

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