(München) Angesichts der bundesweiten Schwerpunktprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im Gastgewerbe merkt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, angesichts der veröffentlichten Zahlen an: „Ohne „wenn“ und „aber“: Jeder Verstoß ist einer zu viel, vor schwarze Schafe, die es in jeder Branche gibt, stellt sich der Verband nicht, sie schädigen den Ruf aller, nur um eigene Vorteile daraus zu ziehen. Bei allen anderen Fällen muss aber auch hier die Unschuldsvermutung gelten. Ein Verdacht ist zunächst nur ein Verdacht und kein Verstoß. Davon abgesehen ist es logisch leicht erklärbar, dass mehr Überprüfungen auch zu mehr Verdachtsfällen führen.“ Ferner ist ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz nicht gleichbedeutend ist mit einer Nichtzahlung des Mindestlohns. In zahlreichen Fällen besteht der Vorwurf lediglich in fehlerhaft oder verspätet erfolgter Arbeitszeitdokumentation. Darüber hinaus wurden bei den aktuellen Kontrollen auch andere Regelungen als bislang kontrolliert, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Zahlen führt. So wurde beispielsweise zusätzlich hinsichtlich illegaler Ausländerbeschäftigung und Scheinselbständigkeit überprüft. Ein häufig gemachter Fehler bei der Interpretation der Zahlen ist, die Zahl der Verstöße einfach aufzuaddieren und daraus einen Rückschluss auf die Zahl der betroffenen Betriebe zu ziehen. Geppert: „Wenn in einem Betrieb acht Verdachtsfälle von fehlerhafter Arbeitszeitdokumentation, zwei Fälle von möglicher Scheinselbständigkeit und ein Fall von illegaler Ausländerbeschäftigung festgestellt wurden, sind nicht elf Betriebe betroffen, sondern nur einer.“ Zudem sind auch Fälle eingerechnet, bei denen nicht gegen Arbeitgeber, sondern gegen Arbeitnehmer Verfahren eingeleitet wurden, weil diese ungerechtfertigt Arbeitslosengelder bezogen haben. Auch gibt es Verdachtsfälle, die sich gegen Betrieb und Arbeitnehmer richten. Hier geht es um denselben Sachverhalt, statistisch gesehen handelt es sich jedoch um zwei Fälle.
Da Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße das Image der Branche beschädigen, zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die Sozialsysteme belasten und dem Staat wichtige Einnahmen entziehen – und damit letztendlich allen schaden – engagiert sich der DEHOGA Bayern zusammen mit dem Bundesfinanzministerium gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Dabei geht es nicht nur um Prüfungen durch den Zoll, sondern auch darum, ein allgemeines Bewusstsein für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu schaffen. Geppert: „Schwarzarbeit lohnt sich nicht – für niemanden.“ In diesem Zusammenhang hat der Verband zusammen mit dem Zoll auch ein eigenes Merkblatt zu den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung in Hotellerie und Gastronomie herausgegeben.
Geppert betont jedoch auch: „Mit 39.500 gastgewerblichen Betrieben und über 400.000 Erwerbstätigen in Bayern, was jedem 20. Erwerbstätigen entspricht, ist das Gastgewerbe ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Jobmotor und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum in Bayern. Durch eine Senkung der Abgabenlast bei Steuern und Sozialabgaben, durch eine Verringerung der Mindestlohnbürokratie, eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und faire Wettbewerbsbedingungen könnte die Politik mit dazu beitragen, Anreize für Schwarzarbeit zu verringern.“